Es war einmal

Es war einmal eine Zeit,  in der individuelle Medizin bedeutete auf die Bedürfnisse der Einzelnen einzugehen, anstatt sie auf ihr Genom zu reduzieren.

Es war einmal eine Zeit, als im Sprechzimmer ein vertrauensvolles Verhältnis bestand und die Schweigepflicht nicht durch digitale „Notwendigkeiten“ unterwandert wurde.

Es war einmal eine Zeit, in der der Arztberuf ein freier Beruf war.

Es war einmal eine Zeit, in der es eine Weiterbildung Homöopathie gab, sie an Universitäten gelehrt und  durch den kritischen Diskurs verfeinert wurde.

Es war einmal eine Zeit, in der Medizin noch Heilkunst hieß…

Liebe Patient*innen

meine Praxis gibt es nicht mehr.
Ich danke Ihnen sehr für die überwältigenden Rückmeldungen zu meiner, nein unserer Arbeit!
Ich danke Ihnen für das mir entgegengebrachte Vertrauen und dafür, Sie behandelt haben zu dürfen. Meine Arbeit hat mir viel Freude gemacht.

Schon in den letzten Jahren gab es mit der KV solche Schwierigkeiten, dass es mir schwer fiel, weiter kassenärztlich in Oberberg zu arbeiten. Jetzt gibt es jedoch noch ein Gesetz, dass es mir seit dem 16. März verbietet, meine Praxis in meiner Funktion als Ärztin zu betreten. Da ich nicht abhängig von der Willkür einer Behörde selbstständig arbeiten kann, und alle anderen Möglichkeiten einer Praxisfortführung zerschlagen wurden, blieb keine andere Möglichkeit als die Praxisschließung.

Ich bedaure dies.

Meine Mitarbeiterinnen haben glücklicherweise einen anderen guten Ort gefunden.

 

Sie Benötigen einen Termin

bei einer Frauenärzt*in?

Offiziell ist der oberbergische Kreis zu 149 % mit Frauenärzt*innen überversorgt. Falls es Ihnen nicht gelingt, in einer Praxis unterzukommen, können Sie die Terminvergabestelle der KV-Nordrhein kontaktieren (tel. 116117). Nur wenn Sie sich dort melden, wird deutlich und dokumentiert, dass eventuell doch keine Überversorgung besteht.

Sie benötigen einen Befund?

Falls Sie einen auffälligen Befund hatten, so wurde dieser mit Ihnen besprochen und Ihnen die nötigen Unterlagen bereits ausgehändigt.

Die Krebsfrüherkennung auf Gebärmutterhalskrebs ist – wenn sie älter als 35 sind – seit einigen Jahren nur noch alle 3 Jahre möglich. Den Termin / das Jahr Ihres letzten Krebsfrüherkennungsabstriches kennen sowohl Ihre Krankenkasse als auch die kassenärztliche Vereinigung (KV). Dort können Sie erfahren, ab wann Sie Anspruch auf den nächsten Abstrich haben.

Ich habe die zytologischen Befunde im Cytologischen Labor Bonn, CLB S. Spieth durchführen lassen. Wenn Ihre zukünftige Frauenärzt*in noch einen Befund benötigt, bekommen Sie ihn dort.

Blutuntersuchungen habe ich durch das Labor Wiplinghoff in Köln durchführen lassen, Befunde bekommen sie dort (meine Einsendenummer war 3799).

Operative Befunde bekommen Sie durch das Krankenhaus / die Einrichtung, wo Sie für den Eingriff gewesen sind. Die umliegenden Krankenhäuser sind über die Praxisschließung informiert.

Mammographien  und andere radiologische Befunde bekommen Sie von der durchführenden radiologischen Praxis. Beim Mammographiscreening ist der Befund an Sie gegangen.

Mehrfach wurde gewünscht, dass ich Ihnen meine „Patientinnenakte“ aushändige. Dies ist nicht möglich, da ich diese Unterlagen 10 Jahre aufheben muss. Sie können sicher sein, dass es dort keine Eintragung gibt, die nicht mit Ihnen besprochen wurde.

Sollten Unklarheiten bestehen, können Sie sich auch an die Ärztekammer Gummersbach (Frau Dunkel) wenden.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Dr. med. Elsbeth Saucke

 

Impressum | Datenschutz

© 2022 Dr. med. Saucke